Elektronisches Rezept (e-Rezept) ab 1.1.2024
Ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept (e-Rezept) verbindlich auch in
unserer Praxis eingeführt.
Für die Verordnung von rezeptpflichtigen Medikamenten wird es keine
Ausdrucke mehr auf das alte „rosa Rezept“ geben. Das e-Rezept wird ausschließlich
digital erstellt und signiert.
Sie können Ihr e-Rezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen,
ältere Gesundheitskarten der 1. Generation sind dafür nicht geeignet.
Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte sondern auf einem besonders gesicherten Server gespeichert. Die Apotheke liest ihre Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
Wir benötigen VOR der Ausstellung eines Rezeptes ihre gültige und aktuelle
elektronische Gesundheitskarte. Ab dem 1.1.2024 ist ansonsten keine Rezeptausstellung mehr möglich.
Auch wenn sie Medikamente per Telefon, über unsere Internetseite
(www.eifeldoktor.de) oder per Email (kontakt@eifeldoktor.de) bestellen,
muss VORHER die Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen worden sein. Sie können die e-Rezepte dann am FOLGETAG mit ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.
Wir können e-Rezepte nicht gezielt an ihre Wunschapotheke weiterleiten und haben auch keinen Einfluss auf eine eventuelle Auslieferung zu ihnen nach Hause, sprechen sie dazu mit ihrer Apotheke.
Eine tagidentische Ausstellung von Rezepten erfolgt nur noch in der
Sprechstunde durch unsere Ärzte.